Rechtliches · Stand: Juli 2026

Cookies und Browser-Speicher

Diese Website setzt keine Cookies

PropFirma.net setzt keine Cookies – weder eigene noch solche Dritter, weder zu Analyse- noch zu Werbe- oder Profilbildungszwecken. Der Programmbefehl, mit dem eine Website im Browser ein Cookie ablegt, kommt im Quelltext dieser Seite an keiner einzigen Stelle vor. Das ist keine Absichtserklärung für die Zukunft, sondern der geprüfte Stand sämtlicher ausgelieferter Seiten.

Ebenso wenig sind Analyse-, Tracking- oder Werbewerkzeuge eingebunden: kein Google Analytics, kein Meta-Pixel, kein Matomo, kein Hotjar, nichts Vergleichbares. Die Schriften werden von der eigenen Domain ausgeliefert und nicht bei einem externen Anbieter nachgeladen, sodass beim Aufruf keine Verbindung zu Servern Dritter entsteht. Die Website ist statisch: Es gibt keine Formulare, keinen Newsletter, kein Nutzerkonto, keinen Login und keinen Warenkorb – es gibt schlicht nichts abzusenden.

Gespeichert werden lediglich zwei rein funktionale Einträge im lokalen Speicher des Browsers. Sie verlassen das Gerät nicht und werden zu keinem Zeitpunkt an einen Server übertragen. Welche technischen Daten beim Abruf der Seite beim Hosting-Anbieter anfallen – insbesondere die üblichen Server-Logfiles –, ist in der Datenschutzerklärung beschrieben. Gehostet wird die Website bei Vercel Inc., 440 N Barranca Avenue #4133, Covina, CA 91723, USA.

Ausgehende Links zu Prop Firms öffnen sich in einem neuen Tab. Solange sie nicht angeklickt werden, entsteht keine Verbindung zum jeweiligen Anbieter; sie entsteht erst mit dem Klick. Ab diesem Moment gilt die Datenschutzerklärung des Zielanbieters, der auf seinen eigenen Seiten Cookies setzen kann. Darauf hat der Websitebetreiber keinen Einfluss.

Cookie oder lokaler Speicher – wo der Unterschied liegt

Ein Cookie ist ein kleiner Textbaustein, den eine Website im Browser ablegt und den der Browser anschließend bei jedem weiteren Aufruf von selbst an den Server zurückschickt. Genau diese automatische Rückübertragung macht Cookies für Wiedererkennung und Reichweitenmessung so brauchbar – und rechtlich so voraussetzungsvoll.

Der lokale Speicher, im Fachjargon localStorage, funktioniert anders. Er ist ein Ablagefach im Browser, das ausschließlich das Skript derselben Website auf demselben Gerät auslesen kann. Eine automatische Übertragung an einen Server findet nicht statt; ein Server sieht den Inhalt nur, wenn eine Website ihn aktiv dorthin schickt. Auf dieser Seite geschieht das nicht, denn es existiert kein Backend, an das etwas gesendet werden könnte.

Rechtlich werden beide Techniken gleich behandelt. § 25 TDDDG erfasst jedes Speichern von Informationen auf dem Endgerät und jeden Zugriff darauf, unabhängig davon, wie die Speicherung technisch umgesetzt ist. Maßgeblich ist deshalb nicht das Wort „Cookie“, sondern der Zweck der Speicherung.

Die beiden Einträge im Einzelnen

Erster Eintrag – Name: pfc-theme. Zweck: merkt sich die Wahl zwischen hellem und dunklem Design, damit die Seite beim nächsten Aufruf nicht wieder in der Voreinstellung erscheint. Inhalt: ein einzelnes Wort, entweder „light“ oder „dark“. Lebensdauer: unbegrenzt, denn der lokale Speicher kennt kein Ablaufdatum – der Eintrag bleibt bestehen, bis er gelöscht wird. Löschung: über die Browsereinstellungen, siehe unten.

Zweiter Eintrag – Name: propfirma-vergleich. Zweck: merkt sich, welche Prop Firms in die Vergleichsleiste gelegt wurden, damit die Auswahl beim Wechsel zwischen den Seiten erhalten bleibt. Inhalt: eine Liste von höchstens drei Kurzkennungen der ausgewählten Firmen, etwa „ftmo“ oder „topstep“ – keine Angaben zur Person und keine Kennung, die eine Wiedererkennung über Geräte oder Websites hinweg erlauben würde. Lebensdauer: unbegrenzt, bis zur Löschung. Löschung: über die Schaltfläche „Leeren“ in der Vergleichsleiste wird die Auswahl zurückgesetzt; der Eintrag bleibt dann als leere Liste bestehen und wird erst über die Browsereinstellungen vollständig entfernt.

Weitere Einträge legt diese Website nicht an. Wer nachprüfen möchte, was tatsächlich gespeichert ist, findet beide Werte in den Entwicklerwerkzeugen des Browsers im Bereich „Local Storage“ – in Chrome und Edge unter „Application“, in Firefox und Safari unter „Speicher“ beziehungsweise „Storage“.

Warum kein Einwilligungsbanner erscheint

§ 25 Abs. 1 TDDDG verlangt für das Speichern von Informationen auf dem Endgerät grundsätzlich eine Einwilligung. Absatz 2 Nr. 2 nimmt davon aus, was unbedingt erforderlich ist, damit ein von Nutzerinnen und Nutzern ausdrücklich gewünschter Telemediendienst zur Verfügung gestellt werden kann.

Beide Einträge fallen nach Einschätzung des Websitebetreibers unter diese Ausnahme. Sie speichern nichts anderes als eine Einstellung, die zuvor selbst vorgenommen wurde: Das Design wird nur festgehalten, wenn der Umschalter betätigt wird, die Firmenauswahl nur, wenn eine Firma aktiv in die Vergleichsleiste gelegt wird. Ohne diese Speicherung ließe sich die gewünschte Funktion – dieselbe Ansicht und dieselbe Auswahl auf der nächsten Seite wiederzufinden – nicht erbringen. Eine Reichweitenmessung, eine Profilbildung oder eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.

Ein Einwilligungsbanner wäre hier nicht nur entbehrlich, sondern irreführend: Es würde eine Wahl vorspiegeln, die es der Sache nach nicht gibt, weil ohne den jeweiligen Eintrag genau die Funktion entfiele, die zuvor angefordert wurde. Aus demselben Grund ist diese Website ohne jede Zustimmung vollständig lesbar und in allen Teilen nutzbar.

Selbst löschen – und was sich ändern würde

Beide Einträge liegen im Browser und lassen sich dort jederzeit ohne Mitwirkung des Websitebetreibers entfernen. In Chrome und Edge über Einstellungen, Datenschutz und Sicherheit, Browserdaten löschen und dort „Cookies und andere Websitedaten“; in Firefox über Einstellungen, Datenschutz und Sicherheit, Cookies und Website-Daten, Daten entfernen; in Safari über Einstellungen, Datenschutz, Websitedaten verwalten. Wer nur die Daten dieser Website löschen möchte, wählt in den genannten Dialogen gezielt den Eintrag zu ihrer Domain aus.

Ebenso genügt der private Modus beziehungsweise das Inkognito-Fenster des Browsers: Darin bestehen die Einträge nur für die Dauer der Sitzung und werden danach automatisch verworfen. Ein Nachteil entsteht in keinem Fall – nach dem Löschen startet die Seite wieder in der Voreinstellung und mit leerer Vergleichsleiste.

Sollte künftig ein Analyse- oder Reichweitenmesswerkzeug hinzukommen, greift die Ausnahme des § 25 Abs. 2 TDDDG nicht mehr. In diesem Fall würde vor dem ersten Speichern ein Einwilligungsbanner eingeblendet, in dem sich die Ablehnung genauso einfach erklären lässt wie die Zustimmung, und diese Seite würde zuvor entsprechend geändert. Bis dahin gilt schlicht: Es gibt nichts zu akzeptieren und nichts abzulehnen.